AGB

Pflichten des Vermieters. Der Vermieter ist verpflichtet:

  • die Unterkunft termingerecht und in gutem Zustand samt Inventar zur Verfügung zu stellen, unabhängig davon, ob dem Vermieter Mängel bekannt sind oder nicht;
  • Eine ordnungsgemäße Gebäude- und Hausratversicherung für die Unterkunft mit Inventar, auch zugunsten des Mieters, abzuschließen;
  • sicherzustellen, dass der Platzwart dem Mieter Zugang zu dem Gelände gewährt, auf dem sich die Unterkunft befindet;
  • Mit ausreichenden Anweisungen im Voraus für die Verwendung der Unterkunft und des Zubehörs.

Pflichten des Mieters. Der Mieter ist verpflichtet:

  • die geschuldete Miete und Kaution zu zahlen, auch wenn er die Unterkunft nicht oder nur für einen kürzeren Zeitraum nutzt;
  • Die Unterkunft sorgfältig und ihrem Zweck entsprechend zu nutzen;
  • den Anweisungen des Vermieters Folge zu leisten;
  • die Unterkunft nicht zu nutzen oder an andere zu vermieten;
  • Sicherstellung der Einhaltung der Grundstücks- oder Hausordnung durch das Unternehmen, dem der Mieter angehört;
  • Die Unterkunft rechtzeitig und in demselben Zustand wie zu Beginn der Mietzeit zurückzugeben, abgesehen von normaler Abnutzung.

Kündigung des Mieters

  • Der Mieter sollte vorzugsweise per E-Mail kündigen.
  • Im Falle einer Stornierung schuldet der Mieter folgende Stornogebühren:
    • Kostenlose Stornierung bis 3 Monate vor Mietbeginn.
    • 50 % des Gesamtmietpreises bis 1 Monat vor Mietbeginn.
    • 100 % ab einem Monat vor Mietbeginn.
  • Der Vermieter wird sich im Rahmen des Zumutbaren bemühen, die Unterkunft für den gleichen Zeitraum oder einen Teil davon weiter zu vermieten. Bei Erfolg wird die Stornogebühr anteilig reduziert. Der Vermieter kann einen Pauschalbetrag von 25 € und die mit der Stornierung verbundenen notwendigen Kosten abziehen.
  • Im Falle höherer Gewalt, beispielsweise aufgrund von Krieg, Pandemien oder Wetterbedingungen, sind der Vermieter und Slowenienvacation.eu nicht zur Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen verpflichtet. In diesem Fall gelten die oben genannten Stornobedingungen.

Mangel

  • Kommt eine der Parteien ihren Verpflichtungen nicht nach, ist die andere Partei berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Anders ist dies nur, wenn der Mangel von so besonderer Art oder geringem Ausmaß ist, dass eine Auflösung nicht gerechtfertigt ist. Es besteht auch ein Anspruch auf Ersatz etwaiger Schäden, es sei denn, der Mangel ist nicht der anderen Partei zuzurechnen.
  • Im Falle einer Auflösung oder teilweisen Auflösung aufgrund eines Mangels seitens des Vermieters erstattet dieser die geleistete Miete und Kaution ganz oder teilweise zurück. Wenn der Mangel darin besteht, dass die Unterkunft nicht oder nicht rechtzeitig geliefert wird, hat der Mieter ebenfalls Anspruch auf 25 % der Mietsumme, unbeschadet des Rechts auf volle Entschädigung. Wird der Urlaub durch Verschulden des Vermieters ganz oder teilweise verdorben, so hat der Mieter hierfür zusätzlich Anspruch auf Schadensersatz.
  • Räumt der Mieter die Unterkunft später als vereinbart, hat der Vermieter Anspruch auf eine anteilige Erhöhung der Miete und Ersatz des weiteren Schadens, es sei denn, die verspätete Räumung ist nicht vom Mieter zu vertreten.

Kosten während der Anmietung

  • Die notwendigen Kosten der üblichen Instandhaltung und Instandsetzung trägt der Vermieter. Der Mieter muss sich mit dem Vermieter in Verbindung setzen und dessen Zustimmung einholen, bevor er Wartungs- oder Reparaturarbeiten an der Unterkunft anordnet, es sei denn, dies ist aufgrund der Umstände unmöglich.
  • Der Ersatz der entstandenen Auslagen erfolgt nur gegen Vorlage der Einzelrechnungen.

Beschädigung:

  • Bei Schäden durch Verlust, Diebstahl, Beschlagnahme und Beschädigung der Unterkunft wird sich der Mieter mit dem Vermieter in Verbindung setzen, sofern dies nicht aufgrund der Umstände unmöglich ist.
  • Der Mieter wird den Weisungen des Vermieters nach Möglichkeit Folge leisten.
  • Der Mieter haftet für die vorgenannten Schäden, es sei denn, sie sind ihm nicht zuzurechnen oder durch die für den Aufenthalt geltende Versicherung gedeckt oder hätten aufgrund dieses Vertrages gedeckt werden müssen.